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Immobilienauktion

Einblicke in den Prozess bei einem Kauf über eine freiwillige Immobilienversteigerung.

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Gesetzliche Bestimmungen sorgen für einen klaren Rahmen bei öffentlichen Immobilienauktionen. Diese Auktionen sind nicht nur transparent und juristisch abgesichert, sondern werden auch von versierten Auktionatoren geleitet. Interessenten werden bereits ein Jahr im Voraus über die Termine der vier jährlichen Präsenzauktionen informiert – ein Blick in unseren Kalender für Immobilienauktionen lohnt sich.

Bonitätsprüfung & Identitätsnachweis

Zusätzlich zur Bonitätsprüfung sind wir gesetzlich verpflichtet, die Identität der Bieter festzustellen. 


Deshalb müssen Sie zu den Gebotsunterlagen eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses beifügen und Ihre Steueridentifikationsnummer angeben sowie bei Gesellschaften neben dem HR-Auszug auch die Gesellschafterliste (wirtschaftlich Berechtigter) und die Auskünfte zum Geldwäschegesetz vorlegen.

Bieten per Telefon- oder Onlinegebot

Beim Telefon- oder Onlinegebot können Sie „live“ mitbieten. Im Vorfeld müssen Sie erst das Formular Antrag Gebotsabgabe mit Bitte um Teilnahme als Telefon- oder Onlinebieter (Seite 03 u. 49) vollständig ausgefüllt übersenden. 

 

Sie erhalten dann automatisch vom Auktionshaus ein gesondertes Dokument für das Telefon- oder Onlinegebot. Erst mit der Bestätigung beider Dokumente durch das Auktionshaus nehmen Sie an der Auktion teil. 

Schriftlicher Bietungsauftrag (bestmöglich)

Beim schriftlichen Bietungsauftrag bietet ein Mitarbeiter des Auktionshauses in Ihrem Namen mit. Im Vorfeld müssen Sie erst das Formular Antrag Gebotsabgabe mit Bitte um Erteilung eines schriftlichen Bietungsauftrages vollständig ausgefüllt übersenden. Sie erhalten dann automatisch vom Auktionshaus ein gesondertes Dokument für den Bietungsauftrag, auf dem Sie dann Ihr Maximalgebot u.a. „bestmöglich“ angeben müssen. Erst mit der Bestätigung beider Dokumente durch das Auktionshaus nehmen Sie an der Auktion teil.

 

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen unterzeichneten Dokumente 24 Std. vor der Auktion eingereicht werden müssen.

Vertragsabwicklung 

Mit dem 3. Hammerschlag kommt ein Kaufvertrag gemäß § 156 BGB in Verbindung mit § 311 BGB zustande. Die Versteigerungsbedingungen sind über unsere Homepage und über den Link auf Seite 52 jederzeit einsehbar.

Der Kaufpreis ist grundsätzlich 6 Wochen nach Zuschlag zu hinterlegen. Die notarielle Abwicklung kann je Bundesland zeitlich variieren.

Aufgeld 

Das Aufgeld des Auktionshauses (siehe Seite 4 u. 51) ist am Auktionstag fällig und zahlbar. 

 

Das Aufgeld wird mit dem Zuschlag für den Meistbietenden sofort fällig und zahlbar. Unsere Aufgelder für die Auktion betragen:

 

bis zu einem Meistgebot von 19.999 €     17,85 %

bei einem Meistgebot von 20.000 €    bis   49.999 €     11,90 % 

bei einem Meistgebot von 50.000 €    bis   99.999 €     9,52 % 

bei einem Meistgebot ab 100.000 €     7,14 %

 

Alle Angaben inkl. ges. MwSt.

Persönliche Anwesenheit

Jeder bei der Auktion anwesende Bieter ist bei Zuschlag verpflichtet, eine Bietungssicherheit zu leisten, die 10 % vom Zuschlagspreis/Meistgebotes, mindestens jedoch € 2.000, beträgt. Ersteher, die keinen deutschen Firmen- bzw. Wohnsitz haben, müssen die doppelte Bietungssicherheit leisten. Wenn das Meistgebot unter € 2.000 liegt, ist es in voller Höhe zu leisten. 

 

Die Bietungssicherheit ist im Falle einer vereinbarten Direktzahlung unmittelbar nach der Beurkundung ausschließlich unbar durch sofortige Überweisung vor Ort (Onlinebanking) zu leisten. Die Bietungssicherheit wird auf das Meistgebot angerechnet und dient insoweit als Anzahlung auf den Kaufpreis.

 

Im Falle der Kaufpreisabwicklung über ein Notaranderkonto ist die
Bietungssicherheit binnen drei Banktagen nach Zugang der Mitteilung des vom beurkundenden Notar für die Hinterlegung des Kaufpreises errichteten
Notaranderkontos zu leisten.

Befreiung von der Bietungssicherheit bei persönlicher Anwesenheit am Auktionstag

Es besteht die Möglichkeit, durch Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung eine Befreiung von der Bietungssicherheit am Auktionstag zu erhalten. Dazu bitte das Formular Antrag Gebotsabgabe ausfüllen und an das Auktionshaus senden. Das Formular finden Sie ebenfalls auf unserer Website. Bitte beachten Sie, dass ein aussagekräftiger Bonitätsnachweis beigefügt sein muss, ohne den das Gebot nicht bestätigt werden kann. 

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer beträgt in den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein 6,5 %, in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen 6 %, in Hamburg und Sachsen 5,5 %, in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen-Anhalt 5 % sowie in Bayern 3,5 % vom Kaufpreis. Immobilien bis € 2.500,00 Kaufpreis sind befreit.

Haftungsausschluss 

Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns vom Auftraggeber übermittelt wurden. Die Auktionshaus Karhausen AG übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Alle im Katalog abgedruckten Flurkarten, Lage- und Grundrisspläne sind unmaßstäblich. Die Pfeil- und Grundstücksmarkierungen in den Bildern, Darstellungen und Flurstücken zeigen die ungefähre Lage. Genaue Standortbestimmungen sind aus anderen Dokumenten oder gemäß eventueller Zusatzhinweise zu prüfen. Renditeangaben im Katalog beziehen sich auf die Rendite zum Mindestgebot. Die Rendite kann sich bei höheren Zuschlägen verändern.

Exposés/Besichtigungstermine 

Zu allen im Katalog präsentierten Objekten können beim Auktionshaus unter Angabe der Objektnummer Exposés angefordert werden. Besichtigungstermine können nur nach Absprache erfolgen. Bei Anmeldung für unseren Newsletter auf unserer Homepage werden Sie automatisch über geplante Besichtigungstermine informiert.

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