Unsere nächste Immobilienauktion
Winter-Auktion
Schloßstraße 30, 12163 Berlin | Tel.: +49 30 890 48 56 | Fax: +49 30 890 48 583 | E-Mail: info@karhausen-ag.de
14. Dezember 2024 | 11 Uhr
Wie kann ich mitbieten?
Sie haben insgesamt vier Möglichkeiten, bei unseren Auktionen mitzubieten. Sie können durch Abgabe eines persönlichen Gebotes im Saal, mit Hilfe eines Telefongebotes, durch ein vorher abgegebenes schriftliches Gebot (Bietungsschritte oder Festgebot) oder mit einem Online-Gebot auf unserer Bieterplattform teilnehmen.
In den Fällen 1.–3. muss im Vorfeld für die Teilnahme der Abschluss eines gesonderten schriftlichen Bietungsauftrages bzw. die Abgabe eines schriftlichen Gebotes erfolgen. Zum Abschluss einer solchen Vereinbarung treten Sie bitte in Kontakt mit unseren Mitarbeitern oder füllen Sie das Formular „Antrag Gebotsabgabe“ (unten abrufbar) entsprechend aus und lassen es uns rechtzeitig zukommen.
Telefongebote, Anmeldungen zum Online bieten, Bietungsaufträge, sowie Befreiungen von der Bietungssicherheit können bis zum
13. September, um 18.00 Uhr (Herbst-Auktion)
berücksichtigt werden.
Wir bitten um die frühzeitige Abgabe von Telefon- und Bietungsaufträgen für die anstehenden Auktionen.
1. Bietungsauftrag
Mit einem Bietungsauftrag beauftragen Sie das Auktionshaus in Ihrem Namen zu bieten und erkennen die allgemeinen Versteigerungsbedingungen, die dann bei einem erfolgreichen Zuschlag auch Gegenstand des Kaufvertrages sind, an.
Sie können z. B. einen Höchstbetrag mit der Bedingung „bestmöglich“ abgeben. Ein Mitarbeiter des Auktionshauses bietet dann in Ihrem Namen innerhalb der vom Auktionator vorgegebenen Steigerungsschritte mit, bis Sie Höchstbietender bleiben oder mit Ihrem abgegebenen Höchstgebot überboten werden. Sie möchten lieber direkt ein Festgebot abgeben? Kein Problem, einige Kunden gehen direkt mit Ihrem Höchstpreis ins Bietungsgefecht, „schütteln“ so oftmals Mitbieter ab und erhalten gleich den Zuschlag.
Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt das Formular Gebotsabgabe vollständig ausgefüllt werden muss und ein aktueller Bonitäts- und Identifikationsnachweis von Ihnen benötigt wird.
Hinweis: Erst mit der Bestätigung des Dokumentes durch das Auktionshaus nehmen Sie an der Auktion teil.
2. Telefongebot
Beim Telefongebot können Sie „live“ mitbieten. Im Vorfeld müssen Sie wie beim Bietungsauftrag erst das Formular Gebotsabgabe vollständig ausgefüllt und mit Bonitäts- und Identifikationsnachweis übermitteln.
Hinweis: Am Auktionstag wird Sie dann ein Mitarbeiter des Auktionshauses unmittelbar vor dem Aufruf des Objektes anrufen. Der Auktionator liest dann den Auslobungstext vor. Dieser wird Ihnen in der Regel schon vorher mit der Gebotsbestätigung bzw. rechtzeitig vor dem Auktionstermin übersandt. Jetzt können Sie unserem Mitarbeiter telefonische Anweisungen geben, welcher dann in Ihrem Namen mitbietet.
Beachten Sie bitte, dass für die Teilnahme an dem Telefongebotsverfahren nur eine beschränkte Anzahl von Leitungen (max. 6 pro Objekt) zur Verfügung stehen. Die Plätze werden in der Reihenfolge nach Eingang der Gebote im Auktionshaus vergeben. Sollten alle Leitungen bereits belegt sein, können Sie alternativ einen Bietungsauftrag abgeben.
3. Online bieten
Das Online-Bieten ist eine smarte Weiterentwicklung. Zugelassene Bieter erhalten im Vorfeld Zugang zu einem personalisierten und kennwortgesicherten Bereich. In diesem Bereich erhält der Kunde eine Übersicht, der für ihn zum Bieten freigeschalteten Objekte und kann die Auktion im Livestream mitverfolgen.
Bei den für ihn freigeschalteten Objekten kann er durch Abgabe eines individuellen Gebotes und nach Prüfung durch einen bevollmächtigten Mitarbeiter des Auktionshauses, aktiv an der Auktion teilnehmen. Der geschlossene Bereich bietet darüber hinaus einen Überblick über den aktuellen Gebotsverlauf, die Höhe der abgegebenen Gebote sowie die erhaltenen Zuschläge.
Im Vorfeld müssen Sie erst das Formular Gebotsabgabe vollständig ausgefüllt und mit Bonitäts- und Identifikationsnachweis übermitteln.
Hinweis: Erst mit der Bestätigung des Dokumentes durch das Auktionshaus nehmen Sie an der Auktion teil.
Im Nachgang werden Ihnen die Zugangsdaten für das ONLINE-BIETEN ( https://www.karhausen-ag.de/online-bieten ) übermittelt.
4. Im Saal mitbieten
Erleben Sie die Auktion vor Ort! In der Friedrichstraße 180 im „Auditorium Friedrichstraße“ findet unsere Auktion statt.
Sie können jederzeit während der laufenden Auktion einsteigen und zu jedem Objekt mitbieten, sofern Sie sich im Vorfeld bei der Anmeldung im Auktionssaal registriert und eine Bieterkarte erhalten haben.
Bereits bei der Anmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis (oder Reisepass) sowie bei Erwerb für eine Gesellschaft die Handelsregisternummer. Bei einem Zuschlag müssen Sie zusätzlich Ihre persönliche Steuer-ID sowie ggf. den Handelsregisterauszug und den Nachweis über den wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 GWG vorlegen.
Hinweis: Sie können sich auch von der Bietungssicherheit am Auktionstag befreien lassen.
Hierfür nutzen Sie das Formular Gebotsabgabe. Als Voraussetzung der Annahme wird ein aktueller Bonitäts- und Identifikationsnachweis benötigt.
Sie möchten bei der
Herbst-Auktion 2024 mitbieten?
Nutzen Sie bitte hierfür das zutreffende Gebotsformular. Dieses muss vollständig ausgefüllt und mit den notwendigen weiteren Unterlagen
(Personalausweis und Bonitätsnachweis) zu uns übersendet werden.
Unternehmen haben aufgrund des geltenden Geldwäschegesetzes weitere Nachweise und Angaben vorzulegen.
Hinweis Geldwäschegesetz
Zusätzlich zur Bonitätsprüfung sind wir gesetzlich verpflichtet, bei Abgabe von Geboten die Identität des Bieters festzustellen. Deshalb müssen Sie den Gebotsunterlagen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises/Reisepasses beifügen und Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) angeben.
Bei Unternehmen benötigen wir einen Handelsregisterauszug, die Gesellschafterliste mit Auflistung der wirtschaftlich Berechtigten nach § 3 GWG und das steuerliche Identitätsmerkmal (§ 139 AO).
Dieser Vorgang wird durch das Geldwäschegesetz auferlegt. Sie haben als Erwerber (Käufer) eine gesetzliche Mitwirkungspflicht. Wir weisen darauf hin, dass die erhobenen Daten mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz finden Sie im Gesetzestext.